Schulsozialarbeit MitarbeiterInnenSchulsozialarbeit Imst

Kontaktadresse

Hinterseberweg 5,
6460 Imst, Österreich
Ansprechperson: Philipp Bechter, Christina Steixner

Telefon: 0043 669 14059280
E-Mail: schulsozialarbeit@tsn.at
www.sozialprojekte.com/projekt/pro-1250

 

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag von 07.30 bis 15.30 Uhr
oder nach Terminvereinbarung

 

Was und Wo

Unter dem Motto "offen, freiwillig & vertraulich" bieten wir an fünf Imster Pflichtschulen für SchülerInnen, LehrerInnen und Eltern Beratungen, Soziale Gruppenarbeiten & Projekte, Mediation und Krisenintervention an.

Projektstart: September 2008

Beteiligte Schulen: SPZ, MHS, SHS, HSO & PTS Imst

MitarbeiterInnen: Mag. (FH) Christina Steixner & Mag. (FH) Philipp Bechter

Fachliche Begleitung: DSA Christof Gstrein (JuWo)

Evaluation: Mag. DSA Michaela Pichler

 

Evaluation der Schulsozialarbeit Imst

Folgende Dokumente liegen zum Download bereit
Gekürzter Schlussbericht der Evaluation (pdf, ca 0,3 MB)
Pressekonferenz zur Evaluation der Schulsozialarbeit in Imst (pdf, ca 2,3 MB)

 

Konzept zum Pilotprojekt Schulsozialarbeit

Juni 2008, VerfasserInnen: Mag. Christina Steixner, Mag. Michaela Pichler, Dr. Stefan Margreiter

Überblick

1. Definition von Schulsozialarbeit

2. Strukturelles Konzept
2.1. Schulen
2.2. Träger der Schulsozialarbeit
2.3. Personal
2.4. Finanzierung
2.5. Koordination des schulsozialarbeiterischen Handelns/Kompetenz zur Verteilung der schulsozialarbeiterischen Ressourcen
2.6. Koordination und Vernetzung der MitarbeiterInnen der Helfersysteme im schulischen Bereich
2.7. Zentrale Ansprechpartner für Fragen im Zusammenhang mit Schulsozialarbeit

3. Inhaltliche Ausrichtung
3.1. Zielsetzung
3.2. Spezifika der Schulsozialarbeit
3.3. Zielgruppen und Aufgaben
3.4. Zugang zu Schulsozialarbeit
3.5. Grundsätze der Schulsozialarbeit
3.6. Sozialarbeiterische Methoden und Angebote

4. Qualitätssicherung
4.1. Dokumentation und Statistik
4.2. Supervision
4.3. Intervision
4.4. Evaluation

 

1. Definition von Schulsozialarbeit

Schulsozialarbeit ist eine Hilfestellung der Jugendwohlfahrt, bei der SozialarbeiterInnen kontinuierlich an der Schule tätig sind. Schulsozialarbeit setzt sich zum Ziel, durch konkrete Angebote in der Prävention und in der Intervention eine Verbesserung der individuellen Lage einzelner SchülerInnen, LehrerInnen und Eltern sowie des gesamten Schulklimas zu erreichen.

Matthias Drilling1 definiert Schulsozialarbeit folgendermaßen. „Schulsozialarbeit ist ein eigenständiges Handlungsfeld der Jugendhilfe, das mit der Schule in formalisierter und institutionalisierter Form kooperiert. Schulsozialarbeit setzt sich zum Ziel, Kinder und Jugendliche im Prozess des Erwachsenwerdens zu begleiten, sie bei einer für sie befriedigenden Lebensbewältigung zu unterstützen und ihre Kompetenzen zur Lösung von persönlichen und/oder sozialen Problemen zu fördern. Dazu adaptiert Schulsozialarbeit Methoden und Grundsätze der Sozialen Arbeit auf das System Schule.“

In erster Linie bezeichnet Schulsozialarbeit also eine Form sozialpädagogischer und sozialarbeiterischer Tätigkeit mit SchülerInnen. So gesehen ist Schulsozialarbeit Intervention und Prävention zugleich. Sie soll negativen Schulkarrieren vorbeugen. Durch die Stärkung sozialer und persönlicher Fähigkeiten sollen SchülerInnen befähigt werden, die Anforderungen der Schule bzw. der Klassengemeinschaft sowie die Anforderungen in ihrem familiären und privaten Leben allgemein zu bewältigen.

Dem sozialpädagogischen und systemischen Verständnis folgend richtet sich Schulsozialarbeit nicht nur an die Hauptzielgruppe, die SchülerInnen. Als Zielgruppe gelten ebenso Eltern und Erziehungsberechtigte sowie LehrerInnen, da sie entscheidende Bezugs- und Erziehungspersonen für die Kinder und Jugendlichen darstellen.


2. Strukturelles Konzept

2.1. Schulen

Das Pilotprojekt „Schulsozialarbeit“ wird - von Kriseninterventionen abgesehen - an folgenden Schulen durchgeführt:
• HS Imst Unterstadt I
• HS Imst Unterstadt II
• HS Imst Oberstadt
• PTS Imst
• ASO Imst

Kriseninterventionen dürfen auch an anderen Pflichtschulen im Bezirk Imst erfolgen.

Das Büro der SchulsozialarbeiterInnen befindet sich in der HS Imst Unterstadt I. Diese Schule wird im Folgenden als Standortschule bezeichnet.

Die LeiterInnen der
• HS Imst Unterstadt I
• HS Imst Unterstadt II
• HS Imst Oberstadt
• PTS Imst
• ASO Imst
haben den Erziehungsberechtigten der ihre Schule besuchenden Kinder in geeigneter Form mitzuteilen, dass an der Schule das Projekt Schulsozialarbeiter durchgeführt wird und ihnen die wesentlichen Inhalte des Projektes bekannt zu geben.

2.2. Träger der Schulsozialarbeit

Als Träger der Schulsozialarbeit fungiert bis 31.12.2008 der Verein „Kinderschutz Tirol“ und ab 01.01.2009 die Tiroler Kinderschutz gemeinnützige Gesellschaft m.b.H. Die Ausübung der Dienst- und Fachaufsicht über die SchulsozialarbeiterInnen obliegt dem Träger der Schulsozialarbeit.

Der Träger der Schulsozialarbeit sorgt dafür, dass den SchulsozialarbeiterInnen die erforderlichen Systemkenntnisse, insbesondere auch Kenntnisse in Schulrecht und Schulverwaltung, vermittelt werden.

2.3. Personal

Es sind zwei Stellen mit einem Beschäftigungsausmaß von jeweils 38 Wochenstunden vorgesehen. Die Stellen sollen von einer Frau und einem Mann besetzt werden, da dies für die geschlechtsspezifische Arbeit und für die geschlechtsspezifischen Angebote sehr wichtig ist.

Die zwei Stellen werden vom Träger der Schulsozialarbeit ausgeschrieben. Die Auswahl der SchulsozialarbeiterInnen obliegt einer Kommission. Der Kommission gehören an:
a) ein vom Träger bestelltes Mitglieder
b) ein vom Amt der Landesregierung, Abteilung Jugendwohlfahrt, entsandtes Mitglied.
c) ein vom Landesschulrat für Tirol entsandtes Mitglied.

Der Leiter der Standortschule ist berechtigt, mit beratender Stimme an den Sitzungen der Kommission teilzunehmen.

2.4. Finanzierung

Der Personalaufwand für die SchulsozialarbeiterInnen, die Kosten für deren Aktivitäten (z.B. Honorare für ReferentInnen, Aufwendungen für Erlebnispädagogik, Materialkosten) sowie für die Fortbildung, Supervision und Evaluation des Pilotprojektes werden aus Budgetmitteln der Abteilung Jugendwohlfahrt des Amtes der Landesregierung abgedeckt.

Die erforderlichen Räumlichkeiten und das Büroinventar (insbesondere auch ein PC bzw. Laptop) werden vom Erhalter der HS Imst Unterstadt I zur Verfügung gestellt. Die Kosten dafür trägt der Schulerhalter.

2.5. Koordination des schulsozialarbeiterischen Handelns/Kompetenz zur Verteilung der schulsozialarbeiterischen Ressourcen

Nach dem gegenständlichen Konzept sollen an den eingangs erwähnten fünf Imster Schulen schulsozialarbeiterische Aktivitäten entfaltet werden. Kriseninterventionen sollen darüber hinaus an anderen Pflichtschulen im Bezirk Imst möglich sein.

Um eine effiziente, zielführende und den konkreten Bedarfslagen der Schulen gerecht werdende Gestaltung der schulsozialarbeiterischen Tätigkeiten zu ermöglichen, müssen Personen bestimmt werden, denen die Koordination des schulsozialarbeiterischen Handelns bzw. die Kompetenz zur Verteilung der schulsozialarbeiterischen Ressourcen zukommt.

Diese Personen sind - was Kriseninterventionen betrifft - der Bezirksschulinspektor und - was alle übrigen schulsozialarbeiterischen Tätigkeiten anlangt - der Leiter der Standortschule (siehe dazu die Tabelle unten).

Sämtliche Ersuchen um schulsozialarbeiterische Leistungen sind - je nachdem, ob eine Krisenintervention oder eine andere schulsozialarbeiterische Aktivität gewünscht wird - von den zuständigen schulischen Organen an den Bezirksschulinspektor oder den Leiter der Standortschule zu richten.

Der Leiter der Standortschule hat bei der Ausübung der ihm übertragenen Kompetenzen die SchulsozialarbeiterInnen zu hören. Er hat bei der Disposition über die Verfügung stehenden SchulsozialarbeiterInnen-Stunden im Besonderen darauf zu achten, dass die SchulsozialarbeiterInnen u.a. auch qualitätssichernde Maßnahmen (Dokumentation, Statistik etc.) zu treffen, Elternarbeit und Vernetzungsarbeit zu leisten haben sowie zur Fortbildung und Inanspruchnahme von Supervision verpflichtet sind. Für diese Tätigkeiten muss den SchulsozialarbeierInnen die erforderliche Zeit zur Verfügung stehen.


schulsozialarbeiterische Aktivitäten
• Kriseninterventionen an den Imster Pflichtschulen im Ausmaß von insgesamt ca. 90 Stunden pro SchulsozialarbeiterIn
• Kriseninterventionen an anderen Pflichtschulen im Bezirk Imst: im Ausmaß von insgesamt ca. 30 Stunden pro SchulsozialarbeiterIn

alle sonstigen sozialarbeiterischen Tätigkeiten, insbesondere
• Beratung der SchülerInnen (ca. 200 Sunden pro SchulsozialarbeiterIn), insbesondere auch die Bestimmung der Vorgangsweise betreffend das Aufsuchen der SchulsozialarbeiterInnen während der Unterrichtszeit
• Mitwirkung/Intervention in Fällen, in denen SchülerInnen den Schulbesuch verweigern, die Schule abbrechen oder in denen der Verdacht besteht, dass SchülerInnen vernachlässigt werden
• Mitwirkung am Unterricht bzw. Projektunterricht
• Beratung betreffend Durchführung von Schulveranstaltungen
• Teilnahme an Schulveranstaltungen, schulbezogenen Veranstaltungen, Festen etc
• Moderation von Konfliktgesprächen zwischen Lehrkräften und SchülerInnen
• Teilnahme an Lehrerkonferenzen und an Sitzungen des Schulforums (Schulgemeinschaftsausschusses)
• Teilnahme von SchulsozialarbeiterInnen an Elternabenden
• Mitwirkung an einem Team für Schulentwicklung und Gemeinwesenarbeit
• Mitwirkung in einer Eltern-Schulsozialarbeitsgruppe

Gesamtstundenausmaß je SchulsozialarbeiterIn: 1.712 Stunden

 

Koordinationskompetenz bzw. Kompetenz der Ressourcenverteilung
Leiter der Standortschule nach Beratung mit den SchulsozialarbeiterInnen
Bezirksschulinspektor


2.6. Koordination und Vernetzung der MitarbeiterInnen der Helfersysteme im schulischen Bereich

Die Koordination und Vernetzung der MitarbeiterInnen der diversen Helfersysteme im schulischen Bereich (insbesondere der SchulpsychologInnen, Beratungs- und BetreuungslehrerInnen sowie der SchulsozialarbeiterInnen) obliegt dem Bezirksschulinspektor.

 

2.7. Zentrale Ansprechpartner für Fragen im Zusammenhang mit Schulsozialarbeit

Zentrale Ansprechpartner für alle Fragen im Zusammenhang mit Schulsozialarbeit sind der Leiter des juristischen Bereiches in der Abteilung Jugendwohlfahrt des Amtes der Landesregierung und der Landesschulinspektor für die allgemein bildenden Pflichtschulen Tirols.

 

3. Inhaltliche Ausrichtung

3.1. Zielsetzung

Schulsozialarbeit setzt sich zum Ziel, die schulische und soziale Situation von SchülerInnen, deren Eltern und der LehrerInnen zu verbessern. In Kooperation mit Schule, Familie und Helfersystemen soll präventive Arbeit geleistet werden. Es sollen bestehende Probleme und Krisensituationen in ihren systemischen Zusammenhängen wahrgenommen und mit Hilfe der beteiligten SystempartnerInnen gelöst werden. Außerdem soll in Zusammenarbeit mit der Schule auch Schulentwicklung möglich werden. Durch Förderung der sozialen und persönlichen Kompetenz von SchülerInnen soll der Ausgrenzung von Jugendlichen(gruppen) gegengesteuert werden.

3.2. Spezifika der Schulsozialarbeit

Schulsozialarbeit ist vor allem durch folgende Spezifika gekennzeichnet:
• Permanente Anwesenheit der SchulsozialarbeiterInnen an der Schule und damit verbunden ein niederschwelliges Angebot für SchülerInnen.
• Beratungsmöglichkeit für alle SchülerInnen, unabhängig von Symptomen und Verhaltensauffälligkeiten, unabhängig von der Vermittlung durch eine Lehrperson
• Präventionsarbeit, die sich nicht auf die Thematisierung von z.B. Mobbing, Gewalt, Sucht, sexuellem Missbrauch,… in einzelnen Modulen beschränkt, sondern die neben der inhaltlich-thematischen Präventiv-Arbeit mit Gruppen auch eine kontinuierliche Beziehungs- und Beratungsarbeit mit einzelnen SchülerInnen vor Ort zu einzelnen Bereichen anbietet – insofern ist die Prävention prozess- und beziehungsorientiert und nicht nur als Input und Information für SchülerInnen zu verstehen.
• Primäre, sekundäre und tertiäre Prävention
• Möglichkeit sofortiger Kriseninterventionen
• In Ergänzung zu den Kompetenzen der SchulpsychologInnen oder BeratungslehrerInnen werden Berufsqualitfkationen offeriert, die im Besonderen
- für die Bewältigung familiärer Probleme (wie z.B. Arbeitslosigkeit, Scheidung, psychische Erkrankung/Sucht eines Elternteils, Grundsicherung, Armut, Kindeswohlgefährdung und notwendige Interventionen, Mobbing) hilfreich sind und
- im rechtlichen (Opferschutz, Tatausgleich, Bewährungshilfe, Strafrecht, Familienrecht, Jugendwohlfahrtsrecht, Sozialversicherungsrecht, Gesundheitsrecht) und im methodischen Bereich (Gesprächsführung, Krisenintervention, Mediation, Trauerarbeit, Case-Management, Gruppenarbeit, Gemeinwesenarbeit und sozialräumliche Orientierung) wichtige Grundlage für ein effektives Vorgehen in sehr vielen spezifischen Problemlagen sind.
• Es werden auch eine Hilfestellung und sozialarbeiterische Arbeit im Elternhaus und in näheren und weiteren Bezugs-Systemen der SchülerInnen sowie die Zusammenarbeit mit den LehrerInnen angeboten.

3.3. Zielgruppen und Aufgaben

a) SchülerInnen

SchülerInnen werden als Hauptzielgruppe angesehen. Sie sollen im Zuge der Beratungen bei folgenden Problemen unterstützt werden:
• bei persönlichen, familiären und schulischen Fragen und Problemen
• bei Problemen bzw. Konfliktsituationen mit anderen SchülerInnen
• bei Problemen bzw. Konfliktsituationen mit LehrerInnen
• bei individuellen, familiären oder sozialen Krisensituationen

Durch Projekte, Klasseninterventionen und Gruppenarbeiten sollen folgende Kompetenzen gefördert werden:
• Kommunikationsfähigkeit
• Konfliktfähigkeit
• Gruppen- und Teamfähigkeit
• Toleranz
• soziale und persönliche Kompetenz
• Präventionswissen zu Mobbing, Gewalt, Sucht und anderen Problembereichen

b) LehrerInnen

Die Zusammenarbeit mit den LehrerInnen und die Akzeptanz der Schulsozialarbeit seitens der LehrerInnen werden durch Präsenz, Information, Transparenz, Zusammenarbeit und gemeinsame Erarbeitung von Kooperationsprojekten gefördert.

LehrerInnen sollen im Umgang mit schwierigen SchülerInnen unterstützt werden. Auch durch Klasseninterventionen zu verschiedenen Problematiken kann eine Unterstützung erfolgen.

Bei Konflikt- und Krisensituationen kann die Schulsozialarbeit intervenieren und dadurch die Lehrperson entlasten. SchulsozialarbeiterInnen können auch Konfliktgespräche zwischen SchülerInnen und/oder LehrerInnen und/oder Eltern mediativ moderieren.

SchulsozialarbeiterInnen beteiligen sich – sofern dies gewünscht wird - beratend und unterstützend bei der inhaltlichen Planung und Durchführung von Schulveranstaltungen mit sozialpädagogischen Schwerpunkten.

c) Eltern

Elternarbeit ist ein wichtiger Teil der Schulsozialarbeit. Der Kontakt mit Elternteilen kommt nicht nur bei Problemsituationen und Kriseninterventionen zustande. Es findet auch eine aktive Einbindung der Eltern ins Schulleben statt. Die SchulsozialarbeiterInnen stellen sich den Eltern vor. So kann es auch zu einer Vermittlung seitens der Eltern an die Schulsozialarbeit kommen. Dies verhindert eine Überforderung der Eltern und gibt auch Eltern die Möglichkeit, in einem frühen Stadium der Problementstehung Hilfe in Anspruch zu nehmen. Um den informellen Kontakt und das Kennenlernen der Eltern von Schulsozialarbeit zu ermöglichen, sollen folgende Aktivitäten gesetzt werden:

• Gründung einer Eltern-Schulsozialarbeitsarbeitsgruppe mit Eltern aus verschiedenen Klassen und Schulstufen: Die Aufgaben und Ideen, die in dieser Arbeitsgruppe entstehen, sollen umgesetzt werden. Ziel dieser Gruppe ist die Unterstützung von Eltern in ihrer Erziehungstätigkeit (durch Veranstaltungen, Informationen…) und die Herstellung eines informellen Kontakts zur Schule und zu SchulsozialarbeiterInnen.
• Teilnahme der SchulsozialarbeiterInnen an Elternabenden und an Sitzungen der Schulforen bzw. Schulgemeinschaftsausschüsse: Bei solchen Elternabenden bzw. Sitzungen können die SchulsozialarbeiterInnen ihr Fachwissen einbringen.
• Die SchulsozialarbeiterInnen stehen den Eltern anlässlich eines Aufenthalts in der Schule zum Zwecke der Führung von Einzelaussprachen mit Lehrkräften und bei Elternsprechtagen für Gespräche zur Verfügung.
• Die SchulsozialarbeiterInnen bieten den Eltern an, sie jederzeit für Fragen, Gespräche und Beratungen bezüglich der Probleme mit ihren Kindern und der Schule aufsuchen zu können. Bei Bedarf werden die Eltern über andere soziale Einrichtungen informiert und an diese weitervermittelt.

 

3.4. Zugang zu Schulsozialarbeit

Das Büro der Schulsozialarbeiterinnen soll jederzeit für alle Personen zugänglich und im Idealfall regelmäßig besetzt sein.

SchülerInnen können die SchulsozialarbeiterInnen nach Maßgabe der vom zuständigen schulischen Organ getroffenen Regelungen während des Unterrichts aufsuchen.

In den kurzen Pausen, in der großen Pause und in der Mittagspause können SchülerInnen jederzeit die SchulsozialarbeiterInnen aufsuchen.

Gesprächstermine können auf Wunsch von SchülerInnen und/oder Eltern auch außerhalb der Unterrichtszeit vereinbart werden, sofern die Aufsichtspflicht und die Heimfahrt der SchülerInnen geklärt ist.

Sofern die Initiative für einen Kontakt mit den SchulsozialarbeiterInnen von einem Schüler/einer Schülerin ausgeht, muss hinsichtlich der Kontaktaufnahme keine Genehmigung seitens der Erziehungsberechtigten eingeholt werden. Wenn der Kontakt zu einem Schüler/einer Schülerin jedoch auf Wunsch einer Lehrkraft bzw. einer anderen Person hergestellt werden soll, muss zuvor die Genehmigung der Erziehungsberechtigten eingeholt werden.

SchulsozialarbeiterInnen soll ermöglicht werden, regelmäßig im Konferenz- bzw. LehrerInnenzimmer anwesend sein, um den Lehrpersonen auch für informelle Gespräche als Ansprechperson zur Verfügung zu stehen und damit auch Niederschwelligkeit zu gewährleisten.

 

3.5. Grundsätze der Schulsozialarbeit

Die Grundsätze der Schulsozialarbeit decken sich weitgehend mit den Grundsätzen der Sozialen Arbeit: Systemorientierung, Beziehungsorientierung, Methodenkompetenz, Interdisziplinarität, Niederschwelligkeit, Spannungsfeld Freiwilligkeit, Vertraulichkeit, Ressourcenorientierung, Prozessorientierung, sowie der Grundsatz der Präventiven Arbeit. Diese Grundsätze sollen im Folgenden vorgestellt werden4.
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4 vgl. Drilling 2004, 105 -114

a) Systemorientierung

Nach dem Grundsatz der Systemorientierung werden Lebensbezüge, Probleme, Konflikte und Krisensituationen von SchülerInnen, LehrerInnen oder auch Eltern immer in Bezug auf die jeweiligen beteiligten Systeme wahrgenommen und verstanden. Der (erweiterten) Familie, Wohngemeinschaften, der Schule und den Peergroups wird dabei eine große Bedeutung beigemessen.

Die Kommunikation sowie die Probleme innerhalb und zwischen einzelnen Systemen werden immer auch in ihrem wechselseitigen Einfluss und bezogen auf das Gesamtsystem betrachtet. Symptome oder auffälliges Verhalten von SchülerInnen werden immer mit dem Blick auf den systemischen Kontext hin wahrgenommen und gelöst.


b) Beziehungsorientierung

Schulsozialarbeit ist auch Beziehungsarbeit. Beim Aufbau von Beziehungen spielen Präsenz in der Schule und die professionelle Fähigkeit, einen Kontakt und ein Vertrauensverhältnis herzustellen, eine große Rolle. Diese Beziehungsorientierung bezieht sich auf alle Zielgruppen und deren Systempartner. Kontinuität und Präsenz, sowohl in den Pausen als auch in Klasse und LehrerInnenzimmer, sind erwünscht und notwendig.


c) Interdisziplinarität

Schulsozialarbeit ist bemüht um interdisziplinäre Zusammenarbeit mit den verschiedenen Berufsgruppen wie z.B. (Beratungs)-LehrerInnen, schulexternen Fachkräften, SchulpsychologInnen, SchulärztInnen oder ErzieherInnen.

In diesem Zusammenhang ist es hilfreich, dass SchulsozialarbeiterInnen die Aufgaben, Arbeitsweisen, Ziele, Werte, Grundsätze, Ausbildung und Tradition sowie die Art der Wahrnehmung von Problemen und das jeweilige Handlungsrepertoire der verschiedenen Berufsgruppen kennen(lernen) und deren Ressourcen schätzen.

Es sollen trotz der professionellen und strukturellen Unterschiede Gemeinsamkeiten und übergeordnete Ziele und Werte gefunden werden, sodass die Zusammenarbeit als Bereicherung und Ergänzung – und nicht als Konkurrenz - verstanden wird.


d) Methodenkompetenz

Die Schulsozialarbeit bedient sich der klassischen und auch neueren Methoden der Sozialarbeit. Insbesondere sind dies: psychosoziale Beratung von Einzelnen und Gruppen, (sozialpädagogische) Gruppenarbeit, Mediation (zwischen SchülerInnen oder Schülergruppen oder auch zwischen SchülerInnen und Lehrpersonen oder zwischen SchülerInnen und Eltern), Krisenintervention, Gemeinwesenarbeit.


e) Niederschwelligkeit

Die Jugendwohlfahrt sieht neben vielen verschiedenen Angeboten für Eltern und Erziehungsberechtigte eine niederschwellige Beratungsmöglichkeit für Kinder und Jugendliche vor. Ziel der Schulsozialarbeit ist es, direkt an den Schulen, also vor Ort, ansässig zu sein, im Schulhaus präsent zu sein, sodass ohne vorherige Vereinbarungen auch Kriseninterventionen möglich sind oder Kinder und Jugendliche die SchulsozialarbeiterInnen direkt ohne vorherige Anmeldung aufsuchen können.


f) Prävention

Schulsozialarbeit unterstützt Kinder und Jugendliche in ihrer persönlichen und sozialen Entwicklung. Sie versucht, mögliche soziale Problemlagen von SchülerInnen bereits im Vorfeld zu erkennen und ihnen zu begegnen. Sozialarbeit bedient sich nicht nur primärer, sondern auch sekundärer Prävention - d.h., dass bereits bestehende Probleme und Symptome (schon in einem frühen Stadium) erkannt werden und durch adäquate Hilfestellung eine Lösung der Probleme herbeigeführt wird.
Schulsozialarbeit geht über die bloße Informationsarbeit in Schulklassen hinaus und sieht Prävention v.a. im Ernstnehmen der Fragen und Probleme von SchülerInnen und in einer adäquaten Umgangsweise mit den Gefühlen und Überforderungen von Kindern und Jugendlichen. Letztere werden in dieser präventiven Sichtweise als Menschen mit unterschiedlichen Entwicklungsaufgaben gesehen, bei deren Bewältigung sie oft Unterstützung brauchen. Präventionsarbeit kann sowohl im Einzel- als auch im Gruppensetting erfolgen und hat nicht zuletzt zum Ziel, die soziale Kompetenz der SchülerInnen zu stärken.


g) Spannungsfeld Freiwilligkeit

Die Anbahnung des Kontaktes mit den SchulsozialarbeiterInnen sollte in erster Linie freiwillig erfolgen, passiert jedoch in einzelnen Fällen auch auf Anregung/Druck von Lehrpersonen oder auch von Eltern, die Probleme mit ihren Kindern orten. Hinsichtlich der Frage der vor der Kontaktaufnahme allenfalls einzuholenden Bewilligung der Erziehungsberechtigten gilt das unter „Zugang zu Schulsozialarbeit“ Ausgeführte.

Die fließende Linie zwischen Zwang und Freiwilligkeit kennt die Sozialarbeit auch aus anderen Berufsfeldern. Bereits in der Ausbildung wird diese spezielle Auftragslage berücksichtigt und es werden methodische Möglichkeiten für die Arbeit mit unfreiwilligen KlientInnen einbezogen und reflektiert.

So kann es vorkommen, dass einzelne KlassenlehrerInnen die Angebote der sozialpädagogischen Gruppenarbeit für „ihre“ Klasse kaum wahrnehmen, während andere die SozialarbeiterInnen in ihrem Schulalltag sowohl in eigenen Fragestellungen als auch bei Problemen von SchülerInnen sehr stark einbeziehen.

Bei Klasseninterventionen und Projektarbeiten soll die Freiwilligkeit bei der Themensetzung und Durchführung erhalten bleiben.


h) Vertraulichkeit und ihre Grenzen

Für die Beratungstätigkeit und das Gelingen der Beziehungsarbeit ist es wichtig, SchülerInnen und LehrerInnen die Vertraulichkeit der Beratungsinhalte zuzusichern.

Diese Vertraulichkeit ist ein entscheidender Faktor für die Vertrauensbildung und für das Gelingen eines Beratungsprozesses sowie für die Akzeptanz des Angebots durch die SchülerInnen und LehrerInnen.

Gleichzeitig gibt es manchmal einen verständlichen Wunsch seitens der LehrerInnen, gerade bei „schwierigen“ SchülerInnen mehr über die eventuellen Hintergründe des Problemverhaltens zu erfahren, um so die SchülerInnen besser zu verstehen und deren Verhalten nicht nur als Provokationen für die LehrerInnen zu sehen. Austausch allgemeiner Art und eine regelmäßige Information über die Tätigkeiten der SchulsozialarbeiterInnen ist sehr wichtig, um auch in der Beziehung zu LehrerInnen das gegenseitige Vertrauen aufzubauen.

In einzelnen Fällen kann es auch dazu kommen, dass SchülerInnen die SchulsozialarbeiterInnen von ihrer Verschwiegenheit entbinden, weil es für die Zusammenarbeit der Kinder mit einzelnen Lehrpersonen von Vorteil wäre, wenn diese über die Probleme der Kinder und Jugendlichen Bescheid wüssten.

Grenzen von Vertraulichkeit
Wenn Tatsachen bekannt werden, die den Verdacht einer Gefährdung des Kindeswohles begründen, ist die Schule zur Meldung an den Jugendwohlfahrtsträger verpflichtet. Beispiele dafür wären sexuelle, körperliche und/oder psychische Gewalt im Elternhaus oder auch in der Schule. In solchen Fällen müssen die SchulsozialarbeiterInnen den SchülerInnen vermitteln, dass es notwendig und wichtig ist, dass diese Gewalt beendet wird und dass dafür - je nach Art der Gefährdung - die Einbindung von Unterstützungssystemen wie der Jugendwohlfahrt bzw. bestimmter Beteiligter wie z. B. der Eltern oder der LehrerInnen notwendig ist.


i) Ressourcenorientierung

Dies bedeutet, die Stärken und Kompetenzen der SchülerInnen, ihre sozialen Netzwerke sowie andere spirituelle oder kreative Ressourcen zu erschließen und in die Beratungstätigkeit sowie in die Gruppenarbeit einzubeziehen. Der Fokus der Aufmerksamkeit liegt auf Stärken und Kompetenzen der SchülerInnen. Störendes oder auffälligen Verhalten kann oft eine Funktion für einzelne SchülerInnen oder für die Gruppensituation haben. Hinter einer gewaltsamen Handlung kann oft ein Hilferuf eines Einzelnen vermutet werden. Diese systemische Sichtweise ist eine spezielle Kompetenz der Sozialarbeit und findet mehr und mehr Eingang in die Pädagogik.


j) Prozessorientierung

Problematisches Verhalten wie auch die Lösung von Problemen werden eingebunden in einen Prozess, innerhalb dessen sich sowohl das Problem als auch die Lösung entwickelt und vielleicht aus einer neuen Perspektive zeigt. Die Aufgabe der Schulsozialarbeit ist es, sich auf diese Prozesse mit den Kindern und Jugendlichen einzulassen und dafür regelmäßige zeitliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Dabei können auch Vereinbarungen und Abmachungen getroffen werden, die in der Folge wieder überprüft und verändert werden. (vgl. Drilling 204, S. 109). Dies unterscheidet Schulsozialarbeit stark von den vereinzelten Informationsangeboten, die soziale Einrichtungen oder neuerdings auch die Polizei an Schulen anbieten.


k) Neutralität

Die SchulsozialarbeiterInnen sollen einen objektiven Blick auf Konflikte und Gegebenheiten bewahren. Die neutrale Rolle in Bezug auf die Schule muss von allen Beteiligten be- und geachtet werden.

 

3.6. Sozialarbeiterische Methoden und Angebote

Einzelfallhilfe, Gruppenarbeit und Gemeinwesenarbeit sind die klassischen Methoden der Sozialen Arbeit und sollen auch in der Schulsozialarbeit angewendet werden. Darüber hinaus gibt es weitere Angebote und ein breites Methodenrepertoire. Neben Projektarbeit und Krisenintervention soll auch Vernetzungsarbeit und sozialpädagogische Arbeit mit SchülerInnen sowie Mediation bei Konflikten stattfinden.

a) Einzelfallhilfe und systemische Beratung

Psychosoziale Beratung von SchülerInnen, LehrerInnen und Eltern soll einen sehr großen Teil der Arbeit einnehmen. Alle Anliegen können von jeder Person an die Schulsozialarbeit herangetragen werden. Dabei sollen die Grundsätze von Freiwilligkeit, Verschwiegenheit und Ressourcenorientierung beachtet werden.

Abgesehen von den Zuständigkeiten können alle SchülerInnen beide SchulsozialarbeiterInnen aufsuchen und um ein Gespräch bitten.

Die Beratung soll nach systemischen Ansätzen erfolgen.


b) Soziale Gruppenarbeit

Gruppenarbeit kann in verschiedenen Formen erfolgen. Neben der Arbeit mit ganzen Klassen kann es auch kleine und themenspezifische oder geschlechtspezifische Gruppen (z.B.
Mädchen-/Bubengruppen, Schulverweigerergruppen…) geben, die am Nachmittag betreut werden.

Ziele der Gruppenarbeit:
• Auseinandersetzung mit einer Thematik (Sexualität, Drogen, Gewalt, Schulangst…)
• Auseinandersetzung mit der eigenen Gruppe/Klasse
• Erarbeiten von Projekten
• Stärkung der Individuen mit Hilfe der Gruppe

Die Inhalte der Gruppenarbeit werden von den SchülerInnen selbst vorgeschlagen und zum Teil auch vorbereitet.

Gibt es Probleme in der Klasse, z.B. mit Mobbing oder Gewalt, können SchülerInnen oder der Klassenlehrer/die Klassenlehrerin im Wege des Leiters der Standortschule den Schulsozialarbeiter/die Schulsozialarbeiterin um Unterstützung bitten. Eine gemeinsame Vorbereitung ist nötig, um Lösungen finden zu können.


c) Projektarbeit

Genehmigte Projekte werden in Zusammenarbeit mit den Lehrpersonen und SchülerInnen organisiert. Sie sollen immer unter Bedachtnahme auf den Grundsatz der Prävention geplant und durchgeführt werden. Kleine Projekte können mit einer Klasse, in Form einer „unverbindlichen Übung“ oder im Zuge der Nachmittagsbetreuung durchgeführt werden.
Die Themen der Projekte sollen mit den SchülerInnen ausgearbeitet werden.

Themenvorschläge:
• Gewaltprävention
• Alkohol und Drogenprävention
• Liebe und Sexualität
• Kunst und Kreativität
• Berufsorientierung
• Klassengemeinschaft
• Identitätsfindung.

Projekte sollen mit Hilfe der Methode des Projektmanagements durchgeführt werden. Sie sollen nachhaltig und vielfältig gestaltet sein.


d) Sozialpädagogische und kulturelle Impulse

Die SchulsozialarbeiterInnen sollen sozialpädagogische und kulturelle Impulse für die Freizeit mit den SchülerInnen setzen, ausarbeiten und durchführen. Dies kann im Rahmen von Projekten oder Gruppen erfolgen. Kreativität, Sport, Spiel, geschlechtsspezifische und interkulturelle Arbeit sollen hier im Mittelpunkt stehen.

Die SchulsozialarbeiterInnen können an Schulveranstaltungen teilnehmen und bei deren Durchführung ihr ExpertInnenwissen einbringen. Wenn SchulsozialarbeiterInnen an Schulveranstaltungen teilnehmen, soll das Programm mit besonderem Blick auf soziales Lernen, Gruppendynamiken und im Sinne der Partizipation gestaltet werden.


e) Kriseninterventionen

Bei aktuellen Krisen, die einzelne SchülerInnen, LehrerInnen, Eltern, Gruppen, Klassen oder die gesamte Schule betreffen, sollen die SchulsozialarbeiterInnen adäquat mit methodischem Wissen der Krisenintervention auf die Problemlagen reagieren. Je nach Art der Krise können und sollen sie nicht allein für die Krisenintervention verantwortlich sein, sondern brauchen sie die Unterstützung anderer beteiligter SystempartnerInnen.


f) Mediation

Die Schulsozialarbeit soll im Konfliktfall mit Hilfe von Mediation Lösungen für die beteiligten Konfliktparteien herbeiführen. Diese können SchülerInnen, LehrerInnen, aber auch Erziehungsberechtigte oder Cliquen innerhalb von Klassen sein.


g) Öffentlichkeitsarbeit – intern und extern

Intern:
SchülerInnen, LehrerInnen und Eltern sollen von den Angeboten der Schulsozialarbeit erfahren, z.B. durch Informationsmaterialien, Flyer oder Plakate. Vor dem Büro der Schulsozialarbeit soll eine Anschlagstafel angebracht werden, an der Informationen über die Schulsozialarbeit veröffentlich werden.
Zu Beginn des Schuljahres stellen sich die SchulsozialarbeiterInnen bei den SchülerInnen, LehrerInnen und Eltern vor.

Am Schuljahresende wird ein Tätigkeitsbericht erstellt.

Extern:
In Zusammenarbeit mit den Verantwortungsträgern auf schulischer Ebene und dem Träger der Schulsozialarbeit soll für das Handlungsfeld der Schulsozialarbeit Öffentlichkeitsarbeit gemacht werden. Die Öffentlichkeitsarbeit bei Projekten oder die Veröffentlichung einiger Statistiken in Form eines Presseberichts sollen die Öffentlichkeit über Schulsozialarbeit informieren.


h) Schulentwicklung und Gemeinwesenarbeit

Das Team der SchulsozialarbeiterInnen soll gemeinsam mit den Schulleitungen und einem Team von LehrerInnen an der Schulentwicklung arbeiten. Dabei geht es nicht nur um inhaltliche Schwerpunktsetzung und Projekte, sondern auch um kommunikative und strukturelle Verbesserungen im Schulalltag.

Bei Veranstaltungen des Gemeinwesens, an denen die LehrerInnen teilnehmen bzw. die für SchülerInnen von großer Bedeutung sind, sollen auch die SchulsozialarbeiterInnen vor Ort sein. Bei Festen oder Ähnlichem, die in Kooperation mit der Schule organisiert werden, kann das Team der SchulsozialarbeiterInnen mitarbeiten.

Es ist auch möglich, Projekte mit den SchülerInnen durchzuführen, die auf Missstände im Gemeinwesen aufmerksam machen oder Verbesserungen vorschlagen.


i) Vernetzung und Kooperation mit PartnerInnen

Intern:
Die interdisziplinäre Vernetzung und Zusammenarbeit mit anderen Professionen in der Schule sind Vorraussetzung für eine gelingende Schulsozialarbeit:

Interne PartnerInnen sind:
• Schulaufsicht
• Schulleitungen
• Lehrpersonen
• BeratungslehrerInnen
• SchulpsychologInnen
• SchulärztInnen
• Erziehungsberechtigte
• Schulwarte

Extern:
Mögliche externe PartnerInnen sind insbesondere:
• Jugendwohlfahrtsreferate (Referate für Jugend und Familie)
• Beratungsstellen (Drogen- und Alkoholberatungsstellen, Erziehungsberatungsstellen, Familienberatungsstellen,
• Vereine für ambulante Familienhilfe
• Stationäre und teilstationäre sozialpädagogische Einrichtungen (in welchen SchülerInnen fremduntergebracht sind oder betreut werden)
• Kriseninterventionszentrum für Kinder und Jugendliche
• Kinder- und Jugendanwaltschaft
• Kinderschutzzentrum
• Opferschutzeinrichtungen, Frauenhäuser
• Stationäre und ambulante Drogen- und Alkoholentzugseinrichtungen
• Polizei, LKA
• Verein Neustart für Bewährungshilfe, Tatausgleich
• Jugendgerichte
• Jugendzentren
• Streetwork
• Kinder- und JugendlichentherapeutInnen
• Arbeitsmarktservice
• kontact+co

Die Vernetzung mit den genannten Personen oder Einrichtungen findet nicht nur fallbezogen statt, sondern wird auch generell gepflegt, sodass im Einzel- und auch im Krisenfall auf die positive Vernetzungskultur zurückgegriffen werden kann. Im Falle einer Weitervermittlung ist das gegenseitige Angebot bereits bekannt, sodass der Kontakt rasch hergestellt werden kann und die Sicherheit einer optimalen Betreuung für die SchülerInnen/Eltern/LehrerInnen gewährleistet ist.

Zu verschiedenen regionalen und jugendspezifischen Problemlagen werden aus den oben genannten HelferInnen-Systemen Arbeitskreise gebildet, die sich mit einer Optimierung der eigenen Angebote sowie mit einer (eventuell notwendigen) Veränderung der Hilfsangebote befassen.

Die interdisziplinäre Zusammenarbeit gelingt nach den Grundsätzen von Information und Wahrnehmung der eigenen/anderen Tätigkeit und des eigenen/anderen Angebots, mit dem Grundsatz der Transparenz und Offenheit sowie des Respekts und der Anerkennung der jeweils anderen Professionen und ihrer Tätigkeit. In Hinblick auf das übergeordnete Ziel, nämlich eine Hilfestellung für SchülerInnen, Eltern und LehrerInnen, können auch eventuelle sich überschneidende Angebote ergänzend oder gemeinsam gestaltet bzw. deren Abgrenzung verhandelt werden.

 

4. Qualitätssicherung

Vorab ist hier zu erwähnen, dass Schulsozialarbeit in Qualitätssicherungsprozesse seitens des Trägers und seitens der Schulen integriert werden soll. Zur Entwicklung eines Qualitätsmanagementskonzepts in der Schulsozialarbeit ist es wichtig, alle AkteurInnen und Institutionen einzubinden.

Es soll ein Konzept erarbeit werden, in dem die Struktur, die Prozesse und die Ergebnisse, die für die Qualität der Arbeit ausschlaggebend sind, angeführt werden.
Da die Erstellung eines solchen Konzepts ein längerfristiger Prozess ist, werden hier bereits Maßnahmen beschrieben, die durchgeführt werden sollen, um die Qualität der Schulsozialarbeit sicherzustellen.

 

4.1. Dokumentation und Statistik

Ein umfassendes Dokumentationssystem mit einer KlientInnendatei, die Grundinformationen und die Aufzeichnung der Termine und Inhalte enthält, soll erstellt werden. Arbeitsbereiche, Projekte und Interventionen in Klassen und Gruppen werden festgehalten und sollen einerseits der Evaluation und andererseits der Wissensweitergabe im Falle eines Personalwechsels dienen.

Am Ende des Jahres wird dem Träger, den Schulbehörden, den Schulleitungen und der Jugendwohlfahrt ein zusammenfassender Tätigkeitsbericht vorgelegt. Verschiedene Kriterien, die für die Arbeit relevant sind, werden hier dokumentiert:
• Häufigkeit von Beratungen
• Gründe der Kontaktaufnahme
• Problemstellungen der verschiedenen Zielgruppen
• Häufigkeit und Inhalte von Klassen- und Kriseninterventionen
• Themen von Gruppenarbeiten, Prävention und Projekten.

 

4.2. Supervision

Die SchulsozialarbeiterInnen haben das Recht bzw. die Verpflichtung, Teamsupervision und bei Bedarf Einzelsupervision in Anspruch zu nehmen. Dies soll der Auseinandersetzung und der Reflexion der eigenen Arbeit dienen. Die Supervision soll die Qualität der Arbeit sichern und fachliche Auseinandersetzung sowie Optimierung der Zusammenarbeit im Team gewährleisten.


4.3. Intervision

Die SchulsozialarbeiterInnen haben das Recht bzw. die Verpflichtung, Intervision mit anderen SchulsozialarbeiterInnen zu praktizieren. Probleme am Arbeitsplatz bzw. ein berufliches Problem sollen im Team besprochen und Lösungen gemeinsam erarbeitet werden.


4.4. Evaluation

Ständige Evaluation:
Die SchulsozialarbeiterInnen sind dazu angehalten, ihre Arbeit ständig zu reflektieren und zu evaluieren. Hauptaugenmerk soll hier auf die Erfüllung und Einhaltung der Grundsätze von Schulsozialarbeit gelegt werden.

Halbjährliche- und jährliche Evaluation:
Während des Schuljahres soll ein Evaluationsmodus entwickelt werden, der die Tätigkeitsbereiche der Schulsozialarbeit erheben und bewerten soll. Dieser soll einerseits die Zusammenarbeit mit den SystempartnerInnen auswerten (Teil 1) und andererseits vor allem die direkte Arbeit mit den Zielgruppen (Teil 2) evaluieren:

Teil 1:
• Evaluation der Zusammenarbeit mit den Lehrpersonen
• Evaluation der Zusammenarbeit mit den Schulleitungen
• Evaluation der Zusammenarbeit mit den für die Koordination der schulsozialarbeiterischen Tätigkeiten Verantwortlichen
• Evaluation der Zusammenarbeit mit den BeratungslehrerInnen und den SchulpsychologInnen
• Evaluation der Zusammenarbeit und Vernetzung mit externen VernetzungspartnerInnen.

Teil 2:
Der zweite Teil soll sich mit der Zufriedenheit der Arbeit mit den KlientInnen auseinandersetzen.
Neben Fragen, wie zufrieden die SchülerInnen und Eltern mit der Arbeit der Schulsozialarbeit sind, sollen SchülerInnen und Eltern auch nach Wünschen und Anforderungen an die Schulsozialarbeiterinnen befragt werden, die - wenn möglich - in der weiteren Arbeit berücksichtigt werden sollen. Auch LehrerInnen sollen die Möglichkeit haben, die Arbeit der Schulsozialarbeit anonym zu evaluieren.

Diese Evaluation wird im Projektjahr von einer/einem vom Träger der Schulsozialarbeit beauftragten ExpertIn (zum Teil gemeinsam mit dem Team der SchulsoziarbeiterInnen) durch quantitative und qualitative Erhebungen durchgeführt. Im Besonderen soll erhoben werden, wie das Angebot der Schulsozialarbeit von den verschiedenen Zielgruppen angenommen und bewertet wird und ob bzw. – wenn ja - wie sehr Schulsozialarbeit bestehende Probleme bearbeiten und lösen kann. Eine weitere zu untersuchende Fragestellung ist, ob sich Schulsozialarbeit positiv auf das Schulklima und die Schulentwicklung auswirkt und inwiefern sie den Anspruch auf Prävention und auch Krisenintervention erfüllen kann.

Durch die Evaluation werden sich die Tätigkeit, die wechselseitigen Ansprüche und Erwartungen der verschiedenen Systempartner sowie in der Folge die Angebote und somit auch dieses Konzept verändern. Dieser prozessorientierten Anpassung und Veränderung kommt für die Weiterentwicklung der Schulsozialarbeit ein großer Stellenwert zu.

 

Verwendete Literatur:

Drilling, Matthias: Schulsozialarbeit. Antworten auf veränderte Lebenswelten, 3. Aufl., Haupt,
Bern 2004