Pressemitteilung, Innsbruck, 22. Juni 2010

„Den Kindern hat er ja nichts getan“

Kinderschutzzentrum, Gewaltschutzzentrum und Tiroler Frauenhaus sind besorgt:
Eine automatische gemeinsame Obsorge gefährdet den Schutz der Kinder

Auf Anregung von Justizministerin Bandion-Ortner wird derzeit eine Verschärfung der Obsorgeregelung diskutiert und am 24. Juni findet dazu eine parlamentarische Enquete unter dem Titel „Konflikten konstruktiv begegnen – Aktuelle Herausforderungen im Familienrecht (Obsorge und Unterhalt) statt. Auch wenn Details dazu noch unklar sind, mahnen die drei Opferschutzeinrichtungen Kinderschutzzentrum, Tiroler Frauenhaus und Gewaltschutzzentrum zur Vorsicht, Einsicht und Umsicht.

Eine Verschärfung der Obsorgeregelung im Sinne einer verpflichtenden gemeinsamen Obsorge für verheiratete, aber auch nicht verheiratete Paare (Lebensgemeinschaften etc.) ist unter Berücksichtigung des Aspekts von häuslicher Gewalt (körperliche, psychische und/oder sexuelle Gewalt) untragbar und höchst gefährlich für die Opfer. Und diese sind im Bereich der häuslichen, familiären Gewalt überwiegend und statistisch nachweisbar Frauen und Kinder!

In Österreich wird jede vierte bis fünfte Frau von ihrem Ehemann/Lebensgefährten misshandelt. 30 bis 40 Frauen werden jährlich in Österreich ermordet (Kriminalitätsbericht des BMI 2008). Mehr als die Hälfte aller Morde, die einem Jahr in Österreich verübt werden, passieren als Beziehungsgewalt oder in der Familie. Und das hat Auswirkungen auf die Kinder und Jugendlichen.

Die Statistik des Gewaltschutzzentrums Tirol zeigt, dass 90% der Opfer von häuslicher Gewalt Frauen sind. Auch die männlichen Opfer sind überwiegend mit männlicher Gewalt konfrontiert. (Väter, Brüder…) Das wird gerne weggelassen!

Im Bereich der sexuellen Gewalt sind die Täter zu 97% männlich.

Gewalt gegen Frauen geht sehr oft mit Kindesmisshandlung einher. In 70% der Fälle, in denen die Frauen misshandelt wurden, werden die Kinder auch direkt körperlich, psychisch und oder sexuell misshandelt! 100% der Kinder, die in einem Frauenhaus leben sind von indirekter, beobachteter Gewalt betroffen, indem sie zu Zeuginnen und Zeugen der Gewaltanwendungen an ihrer Mutter wurden. Sie mussten mit anhören oder mit ansehen wie ihre Mutter gedemütigt, beschimpft, beleidigt, geschlagen, getreten, mit Waffen verletzt, vergewaltigt und zu nicht gewollten sexuellen Handlungen genötigt wurde. Im Gewaltschutzzentrum wurden im Jahr 2009 947 (mit)betroffene Kinder als ZeugInnen bzw. Opfer häuslicher Gewalt statistisch erfasst.

Überwiegend steht die sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen im familiären Kontext und wird das Vertrauens- und Abhängigkeitsverhältnis der Kinder missbraucht. Im Tiroler Kinderschutz fanden im Jahr 2009 allein 1.851 Beratungskontexte zur sexuellen Gewalt an Kindern und Jugendlichen statt. Auch dabei sind Kinder von mehreren Gewaltformen betroffen.

Die Zeit der Trennung und danach ist die gefährlichste Zeit für Frauen und Kinder: Das geht aus zahlreichen Untersuchungen hervor. Laut Prävalenzstudie in Deutschland werden 41% der Frauen 15% der Kinder im Rahmen von Besuchskontakten körperlich angegriffen, ganz zu schweigen von der Fortsetzung von Drohungen, von Kontroll- und Machtausübungen. Laut einer Kanadischen Studie tragen Frauen in der Zeit der Trennung und Scheidung ein fünfmal höheres Risiko, umgebracht oder schwer verletzt zu werden. Auch für die Kinder bedeutet diese Zeit, ein erhöhtes Maß an Misshandlungsrisiko. Es darf daher aus Sicherheitsgründen keine automatische gemeinsame Obsorge geben!

Täter degradieren sich auch als Väter. Auch wenn er - und das wird oft als Argument gebracht -„nur“ seine Frau misshandelt hat! Das Wohl des Kindes muss Vorrang haben vor dem Recht des Vaters auf das Kind. Und dieses Kindeswohl ist jedenfalls gefährdet, wenn die gemeinsame Obsorge verpflichtend wird! In einer Gesetzgebung muss berücksichtigt werden, dass ein Vater, der seine Frau misshandelt seine Kinder massiv schädigt und dass ein Vater, der seine Kinder missbraucht hat, keinesfalls zu gleichen Rechten die Obsorge zugesprochen bekommen darf!

Die Rechte der Väter, die so zahlreich und viel unterstützt eingefordert werden, stimmen nicht mit den tatsächlich übernommenen Pflichten überein! Es kann doch wohl nicht sein, dass Väter immer mehr ihre Rechte bezüglich der Kinder einfordern und in Sachen Pflichterfüllung nachweislich und auf haarsträubende Weise hinterherhinken!

  • Eine automatische gemeinsame Obsorge für gewalttätige Väter kann niemals im Sinne Kindeswohls sein!
  • Keine Ausweitung von Rechten ohne Ausgleich der Pflichten!
  • Zu den gerichtlichen Kriterien bei Obsorgeentscheidungen zählt auch der Grundsatz der gewaltfreien Erziehung und die Erziehungsfähigkeit.
  • Wir fordern die Beibehaltung der derzeitigen Obsorgeregelung, die sehr praktikabel und gut bewährt ist.
  • In Familien, wo keine Gewaltdynamik vorhanden ist, entscheiden sich ohnehin zu 80% zur gemeinsamen Obsorge.
  • Frauen, die sich dagegen entscheiden, haben gute Gründe!

Für Rückfragen:
Gewaltschutzzentrum Tirol: Mag.a Angela Federspiel, Tel: 0664 4368689
Tiroler Frauenhaus: Mag.a Gabi Plattner, Tel: 0650 2703568
Tiroler Kinderschutz: Mag.a Karin Hüttemann, Tel: 0512 583757

 

 

 

Pressemitteilung, Innsbruck, 21.6.2010

Scheckübergabe für therapeutische Spielgruppe

Der Lionsclub Innsbruck Triumphpforte veranstaltete zugunsten des Kinderschutzzentrums ein großartiges Chopin-Benefizkonzert mit Prof. Kurt Ebert am Klavier. Der Erlös dieser von Vizepräsident Dr. Pollo initiierten Spendenaktion wird zur Gänze für die therapeutische Spielgruppe des Kinderschutzzentrums verwendet.

Im Beisein von Präsidentin Frau Mag.ª Schullern und Herrn Dr. Pollo erfolgte die feierliche Scheckübergabe mit Herrn Direktor Pfeifer von der Hypo Tirol Bank an Geschäftsführerin Frau Mag.a Hüttemann vom Tiroler Kinderschutz.

Die für das Projekt gesammelten € 5.000,-- kommen Gewalt betroffenen Kindern zugute. Im Rahmen der therapeutischen Spielgruppe im Kinderschutzzentrum wird Kindern geholfen, wieder Vertrauen in die eigene Wahrnehmung und in ihren Körper zu finden. Dieses Projekt kann nur ohne öffentliche Mittel, einzig mit Spenden finanziert werden.

Scheckübergabe Hypo-Bank Tirol

Von links: Dir. Pfeifer (Hypo Tirol Bank), Frau Präsidentin Mag.ª Schullern (Lionsclub Innsbruck-Triumphpforte), Mag.ª Hüttemann (GF Kinderschutz), Dr. Pollo (Vizepräsident Lionsclub Innsbruck-Triumphpforte)

 

 

Kurzmeldung 17.5.2010

Fortsetzung der Prozeßbegleitung
nach Zusagen vom Justizministerium

Der Stopp bei Neuaufnahmen von Prozessbegleitungen wurde letzte Woche nach der telefonischen Zusage aus dem BMJ aufgehoben.

Es wurde seitens des Justizministeriums zugesichert, weitere € 13.000,-- für Prozessbegleitung von Gewalt betroffenen Kindern, Jugendlichen und deren Bezugspersonen zur Verfügung zu stellen.

Diese rasche Zusage ermöglicht ein nahtloses Fortsetzen der Arbeit ohne dass auch nur ein Kind, ein/e Jugendliche/r oder eine Bezugsperson weggeschickt werden musste!

 

 

 

 

Pressekonferenz zur Evaluation der Schulsozialarbeit

mit Landesrätin Beate Palfrader, Landesrat Gerhard Reheis, Landesschulinspektor Reinhold Wöll, Karin Hüttemann, „Kinderschutz Tirol“, Studienautorin Michaela Pichler

Folgende Dokumente liegen zum Download bereit
Gekürzter Schlussbericht der Evaluation (pdf, ca 0,3 MB)
Pressekonferenz zur Evaluation der Schulsozialarbeit in Imst (pdf, ca 2,3 MB)

 

 

 

 

Pressemitteilung 23.4.2010

Aktionstag der Österreichischen Kinderschutzzentren

Zum Aktionstag der Österreichischen Kinderschutzzentren am kommenden Montag stellt die Tiroler Kinderschutz GmbH ihre Arbeit vor:

Seit nunmehr 18 Jahren sind die Kinderschutzzentren Innsbruck, Wörgl, Imst und Lienz Anlaufstellen für die Problembereiche sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche, Kindesmisshandlung, psychische Gewalt sowie Vernachlässigung von Kindern und Jugendlichen.

Kinder und Jugendliche haben dabei die Möglichkeit, sich bei Missbrauch und Gewalt beraten, begleiten und psychologisch unterstützen zu lassen. Auch die Kontaktpersonen, verantwortliche Bezugspersonen und soziale Institutionen werden in die Beratung eingebunden. Wir erarbeiten dann Hilfepläne für Gewalt betroffene Kinder und Jugendliche im Rahmen von Helferkonferenzen.

Der Kinderschutz steht dabei immer im Vordergrund, d.h., ausgehend vom betroffenen Kind erarbeiten wir Hilfsmaßnahmen, die einen Ausstieg aus der Gewaltsituation ermöglichen und das Kind vor weiteren Gewalterfahrungen schützen

Eine weitere Säule unserer Arbeit ist die Prozessbegleitung. Dabei unterstützen wir Kinder und Jugendliche, die von Gewalt und Missbrauch betroffen sind sowie deren Bezugspersonen bei polizeilichen Anzeigen und während des Straf- und darauf folgenden Zivilverfahrens. In Zusammenarbeit mit RechtsanwältInnen wird zusätzlich die juristische Vertretung der betroffenen Kinder und Jugendlichen bei Gericht ermöglicht.

Sexuelle und körperliche Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ist eine strafbare Handlung, die sowohl die Opfer als auch deren Bezugspersonen in schwere seelische und soziale Krisen stürzt. Eine professionelle Begleitung ist daher umso wichtiger, damit sich Opfer zu einer Anzeige und zu einem anschließenden Gerichtsverfahren durchringen können.

Umso mehr ist eine finanzielle Sicherstellung dieses wichtigen und kostenlosen Angebotes der Kinderschutzzentren im Lichte eines gesellschaftspolitischen Auftrages und auch einer Rechtspflicht gegenüber den Opfern von Missbrauch und Gewalt zu sehen. Das ist das Mindeste, was wir betroffenen Kindern und Jugendlichen schuldig sind!

 

Pressemitteilung 22.4.2010

SOFORTIGER STOPP BEI PROZESSBEGLEITUNG

Die Prozessbegleitung für Kinder und Jugendliche bei Missbrauch und Gewalt muss wegen der drastischen Subventionskürzungen des Justizministeriums mit sofortiger Wirkung gestoppt werden. „Wir können keine neuen Prozessbegleitungen mehr aufnehmen und müssen schauen, dass wir die laufenden Verfahren kostenmäßig abdecken“, teilt Geschäftsführerin Karin Hüttemann von der Tiroler Kinderschutz GmbH mit.
 
Trotz steigender Prozessbegleitungszahlen und breiter Akzeptanz in der Bevölkerung wurden die Subventionen aller Kinderschutzeinrichtungen Österreichs um ein ganzes Quartal gekürzt. Mit dem zweiten Gewaltschutzgesetz dehnte der Gesetzgeber gleichzeitig den Anwendungsbereich von Begleitungen für Straf- auf Zivilverfahren aus. Also im Klartext: Weniger Geld für mehr Leistung!
 
Diese Rechnung kann nicht aufgehen und geht eindeutig zu Lasten der Opfer von Gewalt und Missbrauch. Denn sie haben einen Rechtsanspruch auf Beratung und Begleitung, wenn es zu einem Straf- und im Anschluss daran zu einem Zivilverfahren kommt.
 
Die ExpertInnen der Tiroler Kinderschutz GmbH verfügen über das Fachwissen und die langjährige Erfahrung, Kinder und Jugendliche nach Missbrauch und Gewalt kompetent und kostenlos bei Strafanzeigen, Straf- und Zivilverfahren zu begleiten.
Durch die drastischen Subventionskürzungen des Justizministeriums kann professionelle juristische und psychosoziale Prozessbegleitung in den Tiroler Kinderschutzzentren Innsbruck, Imst, Wörgl und Lienz nicht mehr gewährleistet werden. Die Leidtragenden sind wieder einmal mehr Kinder und Jugendliche!

 

Logos des Tiroler Kinderschutzes

Kinderschutz Tirol hat ein neues Logo, welches wir gerne zur Verfügung stellen:

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