Grundzüge der Kinderschutzarbeit

Monika Frenes

 

Kinderschutzarbeit findet immer auf mehreren Ebenen statt. Die jeweils parallel laufenden Maßnahmen müssen gut aufeinander abgestimmt sein, um die Komplexität der Gewaltproblematik ausreichend zu erfassen. Im Folgenden sollen die verschiedenen Bereiche der Kinderschutzarbeit vorgestellt werden.

 

Kontakt zum Kinderschutzzentrum

Der Kontakt zum Kinderschutzzentrum erfolgt in der Regel über Bezugspersonen eines betroffenen Kindes. Das sind häufig Mütter, aber auch LehrerInnen, KindergärtnerInnen usw. Oft äußert die betreffende Bezugsperson schon im ersten telefonischen Kontakt eine Vermutung auf sexuelle Übergriffe, der sich entweder an dem auffälligen Verhalten, an Symptomen oder an Aussagen des Kindes festmacht. Die häufigste Frage in diesem Zusammenhang ist, wie solche Auffälligkeiten eingeschätzt werden können bzw. ob man davon ausgehend auf sexuelle Gewalt schließen kann.

 

Verdacht auf sexualisierte Gewalt

Eine erste Abklärung der Situation orientiert sich an den Beobachtungen der Melderin/ des Melders. In dieser Phase der Offenlegung ist es wichtig, ein Bild über die Gesamtsituation des Kindes innerhalb seines sozialen Bezugssystems zu erhalten. Neben einer möglichen Gefährdung für das Kind muss auch eine mögliche Krise der "aufdeckenden" Bezugsperson bedacht werden. Gehen die Übergriffe von einer der Mutter nahe stehenden Person wie dem Kindesvater, Lebenspartner oder eigenen Vater aus, so ist die Verunsicherung/Abwehr in der Regel sehr groß. Falls die Melderin/ der Melder nicht Elternteil ist, muss überlegt werden, in welcher Form und zu welchem Zeitpunkt die Eltern des Kindes miteinbezogen werden. In der Praxis gestaltet sich dieser Schritt oft als sehr schwierig, da Eltern, bei denen die Signale des betreffenden Kindes unbemerkt blieben, bei der Konfrontation mit den Fakten oft mit Widerstand und Verleugnung reagieren.

 

Schutz des Kindes

Die Reaktion der Mutter oder des Vaters ist im Zusammenhang mit der Frage einer Gefährdung des Kindes und der notwendigen Schutzmaßnahmen von zentraler Bedeutung. Im günstigen Fall können die Eltern den notwendigen Schutz vor weiteren Übergriffen gewährleisten. Falls die Vermutung besteht, dass sexuelle Übergriffe von einer Person innerhalb der Familie ausgehen oder ein Kontakt zum Verdächtigen weiterhin besteht, gilt es zu überlegen, wie der Schutz des Kindes am besten hergestellt werden kann.

 

HelferInnenkonferenzen

Die Entscheidung, welche weiteren Personen in den Prozess der Abklärung mit eingebunden werden, richtet sich danach, wie viel Verantwortung die Eltern für das Kind übernehmen können. Falls es HelferInnen gibt, die bereits Kontakt zu dem betreffenden Kind haben, ist es sinnvoll, deren Sichtweisen bei der Einschätzung der Situation mit einzubeziehen. Vor allem die SozialarbeiterInnen der Jugendwohlfahrt spielen in diesem Zusammenhang eine zentrale Rolle, da sie die gesetzlich definierten VertreterInnen sind, die zum Wohl des Kindes in die Familie eingreifen können/müssen. Wenn also die Zusammenarbeit mit den Eltern hinsichtlich einer weiteren Gefährdung des Kindes schwierig ist, wird die Einbeziehung der Jugendwohlfahrt notwendig. Regelmäßig stattfindende HelferInnenkonferenzen bieten den geeigneten Rahmen für die gemeinsame Planung von weiteren Schutz- bzw. Hilfsmaßnahmen. Diese müssen sich in erster Linie an der jeweiligen Situation des Kindes orientieren, um nicht "über das Kind hinweg" zu entscheiden. Es gilt zu überlegen, welche Schutzmaßnahmen in der aktuellen Situation möglich sind, ohne Gefahr zu laufen, das betroffene Kind durch übereilte Interventionen in noch größere Schwierigkeiten zu bringen. Schutz von Kindern darf nicht erst durch handfeste Beweise legitimiert werden. Besonders im Graubereich von Vermutungen muss zum einen die Schutzfrage geklärt und parallel dazu adäquate Hilfestellungen angeboten werden.

 

“Finden Sie heraus, was wirklich war!”

Bei Verdacht auf sexualisierte Gewalt erhalten wir als MitarbeiterInnen des Kinderschutzzentrums häufig den Auftrag, so schnell wie möglich herauszufinden, ob Übergriffe tatsächlich stattgefunden haben. Dieser Auftrag kann von Familien direkt, aber auch von anderen Einrichtungen kommen. Er ist sehr oft mit der Vorstellung verbunden, es könnten erst dann Schutz- bzw. Hilfsmaßnahmen installiert werden, wenn es eindeutige Beweise in Bezug auf stattgefundene Übergriffe gibt. Die therapeutische Arbeit mit Kindern bedeutet jedoch, die Symptome auf jeden Fall ernst zu nehmen und Unterstützung anzubieten ohne die Beweissuche in den Vordergrund zu stellen. Dabei gilt es, einen sicheren Rahmen zu schaffen, in dem Kinder als Persönlichkeiten mit vielfältigen Nöten und Ressourcen im Gesamtkontext der Familie gesehen werden.

 

Beratungsarbeit mit dem Bezugssystem

Neben der therapeutischen Arbeit mit dem betroffenen Kind besteht ein wesentlicher Teil der Kinderschutzarbeit darin, wichtige Familienangehörige des Kindes mit einzubeziehen. Bei Elterngesprächen ist es sinnvoll, dass diese von einem gegengeschlechtlichen MitarbeiterInnenpaar geführt werden, damit sowohl die Mutter als auch der Vater in ihrer Rolle jeweils geschlechtsspezifisch unterstützt werden kann. Grundsätzlich umfasst die Beratungsarbeit sowohl eine unterstützende, verstehende Haltung gegenüber der elterlichen Überforderung, als auch einen klar konfrontierenden Ansatz, wenn Eltern ihre Autorität missbrauchen und Verantwortung nicht übernehmen. Als Alternative zur Anzeige des Verdächtigten hat sich im Kinderschutzbereich die Konfrontation des Täters in einem gut vorbereiteten Rahmen bewährt. Dabei wird der Täter mit den Aussagen des Kindes konfrontiert und es wird ihm als außergerichtlicher Weg ein Bedingungspaket (z.B. Teilnahme an regelmäßigen Beratungen, Kontaktabbruch zum betroffenen Kind usw.) vorgeschlagen.

 

Notwendige Strukturen

Die Arbeit im Kinderschutzbereich erfordert immer ein Handeln auf mehreren Ebenen. Es braucht geeignete Strukturen, um die Dynamik von Gewalt zu stoppen. Ein gut funktionierendes Team ist ebenso Voraussetzung wie die Vernetzung und fallbezogene Kooperation mit anderen Helfersystemen.

 

 

Kinderpsychotherapie nach Gewalterlebnissen - das Herstellen heilsamer Grenzen

Nathalie Kröss

 

Sexualisierte Gewalt an Kindern ist eine Form der massiven psychischen und körperlichen Grenzverletzung. In der Kinderschutzarbeit gilt es unter anderem, erneute Grenzverletzungen zu vermeiden und gesunde Grenzen zu rekonstruieren. Im Folgenden soll anhand einiger Beispiele erläutert werden, wie dieser Ansatz in der Kindertherapie zur Umsetzung gelangt.

 

Therapeutischer Rahmen

Zur Grundlage für die psychotherapeutische Arbeit mit dem Kind gehören klare Rahmenbedingungen, die von den Eltern kontinuierlich eingehalten werden sollen. Dieser Rahmen beginnt in der Vereinbarung der Termine und führt bis zur Regelung der Übergabesituation des Kindes zwischen Eltern und TherapeutIn. So kommt es beispielsweise vor, dass wir im Beisein des Kindes von Eltern gefragt werden, ob das Kind schon über “den Missbrauch” gesprochen habe. Es scheint nicht selbstverständlich, dass bereits hier Grenzüberschreitungen beginnen, wenn dem Kind die erwachsene Kommunikationsebene über dieses Thema zugemutet wird. Dies überfordert sein altersgemäßes Verständnis und kann es in Loyalitätskonflikte bringen.
Einen klaren “Rahmen” für die Kindertherapie zu schaffen, gelingt durchaus nicht immer und oft nur phasenweise. Dieses Thema allein kann über einen Zeitraum hinweg ein Beratungsziel mit den Eltern sein. Wieweit Eltern in der Lage sind, das therapeutische Angebot für ihr Kind wahrzunehmen, spiegelt oft auch ihre Fähigkeit wider, Verantwortung für das Kind im Allgemeinen übernehmen zu können. Gelingt die Installierung des therapeutischen Rahmens, ergibt sich daraus die erste therapeutische Wirkung. Es wird einem Kind leichter möglich sich einzulassen und sich für das Angebot der Psychotherapeutin oder des Psychotherapeuten zu öffnen.

 

Therapie-Prinzipien im Kinderschutz

Die therapeutische Arbeit orientiert sich an den Prinzipien Schutz vor Gewaltausübung, Stabilisierung der Lebenssituation des Kindes und Verarbeitung von (traumatischen) Gewalterfahrungen. Die Notwendigkeit dieser Therapieprinzipien ergibt sich nicht in chronologischer Reihenfolge. Die Aufdeckung von sexueller Gewalt bringt auch in einer fortgeschrittenen Therapiephase eine Krise im Familien- und Helfersystem mit sich. Zu diesem Zeitpunkt muss die Kindertherapeutin bzw. der Kindertherapeut Vertrauensperson dem Kind gegenüber bleiben und ihm vermehrt Sicherheit und Stabilität vermitteln. Andererseits muss sie die Bedürfnisse des Kindes nach außen hin vertreten. Hier gilt es, die Gratwanderung zu bewältigen, das Kind möglicherweise vor einem Familienmitglied zu schützen und andererseits seine Loyalität und Abhängigkeit zu diesem Angehörigen zu berücksichtigen.

 

Grenzen der Schweigepflicht

Die TherapeutInnen müssen das Kind darüber informieren, dass ihre Schweigepflicht an dem Punkt endet, wo sie von einer möglichen oder bestehenden Gefährdung des Kindes erfahren. Sie können dem Kind in beschränktem Ausmaß Mitgestaltung anbieten, in welcher Form mit den Eltern darüber gesprochen wird, um das Vertrauen des Kindes nicht zu verlieren. Die Entscheidung der Mitteilung an die Eltern dürfen sie allerdings nicht vom Kind abhängig machen. Auf diese Weise verhindern sie "Geheimnisträger" zu werden und in die Ohnmachts- und Hilflosigkeitsspirale, in der Kinder sich oft befinden, hineingezogen zu werden. Dem Kind wird aber zugesichert, es laufend darüber zu informieren, welche Schritte auf der "Erwachsenen"-Ebene unter-nommen werden.

 

Verdachtserhärtung versus Kindertherapie?

Der Auftrag der "Verdachtserhärtung" bringt wie schon erwähnt die Gefahr mit sich, das Kind in seiner Persönlichkeit, seinem Alter und Entwicklungsstand (erneut) zu übergehen, und nur spezifische Fragen der Erwachsenen am Kind “abzuklären”. Zum abgegrenzten Rahmen gehört hier, dass die Kindertherapeutin oder der Kindertherapeut eine “Pufferzone” zwischen den Erwartungen des Umfelds und dem betroffenen Kind schafft, um einen kindgerechtem Zugang zu ihm zu finden. Schließlich wurde gerade bei sexueller Gewalt das kindliche Vertrauen oft von nahestehenden Bezugspersonen gebrochen. Deshalb wird die therapeutische Beziehung darauf ausgerichtet, das Kind die Annäherung zur Therapeutin oder zum Therapeuten mitbestimmen zu lassen. Jedes massivere Vorgehen würde es erneut zum Opfer erwachsener Interessen machen. Zudem läuft man Gefahr, durch zuviel Druck Widerstand beim Kind auszulösen und wichtige Informationen über die Art der Gefährdung nicht zu erhalten.

 

Umgang mit Grenzen im therapeutischen Kontakt

Die Beziehung zwischen der Therapeutin oder dem Therapeuten und dem Kind sollte eine gelebte Alternative zu den grenzüberschreitenden Beziehungen sein, die das Kind erfahren hat. Vorbild darin sind die TherapeutInnen selbst, die auf guten Kontakt zum Kind achten. Sie sorgen dafür, dass in der therapeutischen Beziehung achtsam mit Grenzen auf psychischer und körperlicher Ebene umgegangen wird. Ziel kann hier sein, dem Kind Wege aufzuzeigen, die Befriedigung des Grundbedürfnisses nach nicht-sexualisiertem Körperkontakt wieder zulassen zu können. Weiters lernt es eigene Grenzen besser kennen und die Gefühle, die aufsteigen, wann diese verletzt werden. Wie weit Kinder dann auch zum “Nein”-Sagen animiert werden sollen, ist ein umstrittener Ansatz. Die “Sag-Nein” Prävention unterschätzt unserer Ansicht nach die Abhängigkeitsbeziehung in der Kinder sich zu Erwachsenen hin befinden und kann neue Überforderung und Versagensgefühle auslösen. Angemessener kann die Botschaft sein, sich mit “komischen” Gefühlen möglichst an eine erwachsene Vertrauensperson zu wenden und mit ihr darüber zu sprechen.

Verarbeitung von Gewalterlebnissen
Schließlich gilt es auch in der Verarbeitung von Gewalterfahrung auf Grenzen zu achten. Dem Gewaltthema selbst soll ein guter, aber klar abgegrenzter Platz im therapeutischen Prozess zur Verfügung gestellt werden. Traumatische Erlebnisse können so nach und nach aufgearbeitet werden und dürfen nicht die Gesamtintegrität der Betroffenen (erneut) gefährden.
Dazwischen wird in der Therapie immer wieder mit den Ressourcen und Stärken der Kinder gearbeitet. Es soll vermieden werden, dass sich ein “Überfluten” der zur Gewaltsituation gehörenden Gefühle in der Therapie reinszeniert. So kann mit der Zeit auch intrapsychisch ein selbstbestimmterer Umgang mit diesen grenzverletzenden Erfahrungen gelernt werden. Gefühle, die zuerst überflutend waren, können allmählich verarbeitet, integriert und Entwicklungsblockaden aufgelöst werden.
Das Thema sexualisierte Gewalt kann in verschiedenen Altersstufen wieder auftauchen und eine neue Bewältigung/Integration in die eigene Lebensgeschichte fordern. Bei Mädchen sind dies vor allem Eintritt in die Pubertät, erste sexuelle Erfahrungen, eigene Mutterschaft bzw. Sexualität der eigenen Kinder.
Zuletzt sei erwähnt, dass es einigen Kindern trotz therapeutischem Angebot nicht möglich ist, über erlebte sexualisierte Gewalt zu sprechen. Ursache dafür können sein, dass das Kind zu große Angst hat, Bezugspersonen zu überfordern, gegen sich zu stellen oder zu verlieren. Das Therapieangebot des Kinderschutzzentrums orientiert sich auch in diesen Fällen an der Gesamtbefindlichkeit und Gesamtsituation des Kindes und deren Verbesserung. Auffälligkeiten oder Symptome sind meistens ein Hinweis auf eine Notsituation des Kindes unterschiedlichster Art, und diese gilt es auf jeden Fall ernst zu nehmen.